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Nachrückverfahren bei der Vergabe von Abschlussarbeiten
Nach Ende der Bewerbungsfrist für eine Abschlussarbeit werden die Plätze vergeben. Zu spät eingegangene Bewerbungen können dabei nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie die Bewerbungsfrist verpasst haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an das Prüfungsamt: Name, Matr.-Nr., Studiengang, Fach- und Studiensemesterzahl, aktuell erreichte Leistungspunkte. Unvollständige Nachrichten werden nicht berücksichtigt. Aufgrund Ihrer vollständigen Nachricht werden Sie auf eine Nachrückerliste gesetzt. Es wird nur eine Liste für alle Wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge (Bachelor und Master) geführt.
Für den Fall, dass Sie sich rechtzeitig beworben und einen Platz erhalten haben, den Ihnen zugewiesenen Platz aber nicht in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, dies innerhalb von 14 Tagen sowohl dem Fachgebiet als auch dem Prüfungsamt mitzuteilen. Das Prüfungsamt setzt Sie dann auf die Nachrückerliste und vergibt den Platz anderweitig. Zeigen Sie die Rückgabe des Themas erst nach Ablauf der 14-Tagesfrist an, werden Sie nicht auf der Nachrückerliste berücksichtigt. Sollten Sie einen zugewiesenen Platz nicht in Anspruch nehmen und Ihre Abschlussarbeit erst ein Semester später schreiben wollen, zeigen Sie die Rückgabe bitte ebenfalls umgehend dem Prüfungsamt an. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall erneut an dem Vergabeverfahren für das spätere Semester teilnehmen müssen.
An Studierende der Nachrückerliste werden Plätze vergeben, die entweder nach der regulären Vergabe bei einem Fachgebiet frei geblieben oder aufgrund des Rücktritts einer/eines anderen (regulär angemeldeten) Studierenden frei geworden ist. In keinem Falle haben verspätete Bewerberinnen und Bewerber einen Anspruch auf einen Platz. Der Anspruch entsteht ausschließlich durch die rechtzeitige Anmeldung zu einem regulären Vergabetermin.
Die Reihenfolge auf der Nachrückerliste ergibt sich aus der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Verspätete Bewerbungen und Rückgaben von Plätzen werden gleich behandelt. Bei der Vergabe freier Plätze sendet Ihnen das Prüfungsamt die Liste der Fachgebiete, die noch oder wieder freie Plätze haben. Die Nachricht des Prüfungsamtes müssen Sie innerhalb von 24 Stunden beantworten (es gilt der Zeitstempel der E-Mail des Prüfungsamts). In Ihrer Antwort geben Sie eine vollständige Präferenzliste aller anbietenden Fachgebiete an. Das Prüfungsamt teilt Ihnen daraufhin ein Fachgebiet zu. Geben sie den so zugeteilten Platz zurück, ist eine weitere Berücksichtigung im Nachrückverfahren ausgeschlossen.