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Auslandssemester
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Die Universität Osnabrück und der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften pflegen eine Vielzahl an Kontakten zu Universitäten in der ganzen Welt. Im Rahmen dieser Kooperationen ist auch ein Austausch von Studierenden möglich. Selbstverständlich können Sie Ihre Auslandsaufenthalte auch selbst organisieren. Informationen über die Partnerschaften auf der Universitätsebene finden Sie auf den zentralen Seiten des International Office. Auch über die Möglichkeiten, ein Auslandspraktikum zu absolvieren, informiert Sie das International Office. Die Kooperationen des Fachbereichs finden Sie weiter unten im Text unter Erasmus-Verträge. Sollten Sie an einer Summer School Interesse haben, finden Sie die Informationen, die wir von unseren Partnern erhalten, unter Weiteren Angeboten auf der Seite für Stellenangebote.
Beginnen Sie frühzeitig, d.h. mindestens ein Jahr im Voraus, mit der Vorbereitung Ihres Auslandssemesters. Informieren Sie sich ausführlich. Gehen Sie in die Informationsveranstaltungen des International Office. Alljährlich findet eine Informationsveranstaltung des Fachbereiches statt, in der alle Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes während des Studiums erklärt werden. Dort besteht auch Gelegenheit Fragen zu stellen.
Prüfung der Anrechnungsfähigkeit
An der ausländischen Universität können Sie Kurse belegen und sich die erfolgreich erworbenen Credits ggf. für ihr Studium in Osnabrück anrechnen lassen. Wenn Sie im Vorfeld Ihres Auslandsaufenthaltes erfahren wollen, ob die Kurse, die Sie im Ausland belegen, nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden, können Sie das Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit ausfüllen und dieses den zuständigen Fachbeauftragten vorlegen. Es empfiehlt sich, die Kursbeschreibungen zur Prüfung auf die Anrechnungsfähigkeit möglichst schnell nach der Zusage für einen Auslandsaufenthalt einzureichen.
Das Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit können Sie hier herunterladen:
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Zuständige Fachbeauftragte:
- Das Fachgebiet von Prof. Dr. Valeriya Dinger ist zuständig für die Bereiche Economics/Volkswirtschaftslehre und Methoden (bitte beachten Sie die Hinweise auf der Fachgebietsseite für Makroökonomik).
Für den Master Economics (nur PO 2022) und wird hier darüber hinaus die Einschätzung über die Schwerpunkte "Empirical Economics" und "Sustainability, Behavior and Environmental Policy" vorgenommen.
Für den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier über folgende Schwerpunkte entschieden: "Geld und Finanzmärkte" und "Nachhaltigkeit, Verhalten und Umweltpolitik".
- Das Fachgebiet von Prof. Dr. Bernhard Baumgartner ist zuständig für die Betriebswirtschaftslehre, insb. im Bereich Marketing (bitte beachten Sie die Hinweise auf der Fachgebietsseite Marketing).Für den Master Betriebswirtschaftslehre (nur PO 2022) wird hier darüber hinaus die Einschätzung über die Schwerpunkte "Management" und "Rechnungswesen, Finanzen und Steuern" vorgenommen.
Für den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier über folgende Schwerpunkte entschieden: "Management", "Rechnungswesen, Finanzen und Steuern" und "Quantitative Betriebswirtschaftslehre".
- Das Fachgebiet von Prof. Dr. Frank Teuteberg ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsinformatik (BWL und IT) und Informatik (bitte beachten Sie die Hinweise auf der Fachgebietsseite für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsinformatik).
Für den Master Betriebswirtschaftslehre und den Bachelor Wirtschaftswissenschaft (nur PO 2022) wird hier darüber hinaus die Einschätzung über den Schwerpunkt "Wirtschaftsinformatik" vorgenommen.
Hinweis zu den Schwerpunkten in B.Sc. WiWi, M.Sc. BWL und M.Sc. Economics:
Die im Ausland absolvierten Kurse können im Rahmen der Schwerpunkte angerechnet werden, allerdings nicht für den engeren Kreis. Die Kurse aus dem engeren Kreis müssen in Osnabrück absolviert werden.
Hinweis für Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsinformatik:
Für Kurse, die Sie im Rahmen der spezifischen Schwerpunkte im Wahlpflichtbereich Wirtschaftsinformatik belegen und anrechnen lassen möchten, übernimmt das entsprechende Fachgebiet die Prüfung der Anrechnungsfähigkeit. Füllen Sie dazu für jeden Schwerpunkt ein Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit aus und legen Sie es – inklusive der erforderlichen Unterlagen – dem jeweiligen Fachgebietsleiter vor.
Erasmus-Bewerbung
Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms ist für Wintersemester 2025/2026 bzw. Sommersemester 2026 bis zum 06.02.2025 möglich.
Die geeigneten Bewerber*innen werden nach Bewerbungsschluss unter Berücksichtigung der angegebenen Priorität, der akademischen Leistungen und der an der Zieluniversität geforderten Sprachkenntnisse ausgewählt.
Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus-Partnerschaften ist am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als Online-Bewerbung im Portal sowie in Pdf-Form an die E-Mail-Adresse international.wiwi@uos.de einzureichen. Eine Beglaubigung von Leistungsnachweisen, Zeugnissen und Sprachnachweisen ist dabei nicht erforderlich:
- Online-Bewerbung für Austauschstudierende als Pdf-Dokument (mit Foto auf der ersten Seite);
Wichtiger Hinweis: Letter of Recommendation und Motivational Essay werden für Erasmus-Bewerbungen, die direkt beim FB 9 abgegeben werden (siehe Tabelle unten unter dem Punkt "Erasmus-Verträge"), NICHT benötigt. Nur wenn Sie sich für Partnerschaften bewerben, die vom International Office betreut werden (dazu gehören alle Partnerschaften, die in der Tabelle auf dieser Seite nicht aufgeführt sind), benötigen Sie die beiden Bestandteile. - Kursplanung (Excel-Datei) für jede ausländische Universität (Bestätigungen der Anrechnungsfähigkeit für jeden Kurs sollen nach Platzzusage schnellstmöglich nachgereicht werden) als Excel-Datei per E-Mail;
- tabellarischer Lebenslauf auf Englisch als Pdf-Dokument per E-Mail;
- aktueller Leistungsnachweis auf Deutsch aus HISinONE als Pdf-Dokument per E-Mail. Masterstudierende reichen auch die Kopie ihres Bachelorzeugnisses mit dem Ausweis der Gesamtnote ein.
- Sprachnachweise: Z. B. Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses mit Fremdsprachnoten, Ergebnisse von Sprachtests (z. B. IELTS, TOEFL), Nachweise über absolvierte Sprachkurse und Fachkurse, die in Fremdsprache gehalten wurden als Pdf-Dokument.
- Erklärung darüber, ob Ihre Kontaktdaten (Name und E-Mail-Adresse) an Mitnominierte im selben und in den nachfolgenden Semestern zwecks Erfahrungsaustausch weitergegeben werden dürfen. Stimmen Sie der Weitergabe zu, erhalten Sie im Gegenzung die freigegebenen Kontaktdaten Ihrer Kommilitonen, die im Rahmen des zugesagten Erasmus-Programms mitnominiert werden. Diese Erklärung unterscheidet sich von der Freigabe Ihrer Daten in der Online-Bewerbung und soll auf einem gesonderten Blatt unterschrieben und eingescannt eingereicht werden.
Wichtig: Aus den eingereichten Unterlagen muss klar hervorgehen, für wie viele Universitäten Sie sich beim International Office und beim Fachbereich Wirtschaftswissenschaften insgesamt bewerben und wie die Reihenfolge der Prioritäten ist.
Die Bewerbungsunterlagen für Hochschulpartnerschaften außerhalb von Erasmus sind beim International Office einzureichen.
Erasmus-Verträge
Detaillierte Informationen zu den ausgewählten Verträgen:
Learning Agreement
Ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung eines Auslandssemesters ist der Abschluss eines Learning Agreements. Es ist ein Vertrag zwischen drei Parteien, der Studentin oder dem Studenten, der heimischen Uni und der Gastuni, über die Anrechnung der Leistungen nach Abschluss des Auslandssemesters. Ein Learning Agreement ist für alle Erasmus-Aufenthalte zwingend. Sofern Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht über Erasmus planen, sind in der Regel die Bestätigungen der Anrechnungsfähigkeiten ausreichend. Es wird kein gesonderter Vertrag unterschrieben. Wichtig ist, unabhängig davon, ob Sie einen Vertrag unterschreiben oder nicht, sich mit dem Kursangebot der Zieluniversität noch vor Bewerbung intensiv auseinanderzusetzen.
Das jeweils aktuelle Formular für das Learning Agreement finden Sie auf der Seite des International Office unter der Überschrift Erasmus: Zu den Downloads des International Office.
Anerkennung nach dem Auslandssemester
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland können Sie einen Antrag auf Anerkennung von erfolgreich absolvierten Kursen an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften stellen. Das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes. Um Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Sie einen vollständigen Antrag (siehe Angaben auf dem Vorblatt zum Antrag) einreichen.