Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Studentische Mitwirkungspflicht

Studierende haben eine Mitwirkungspflicht bei Prüfungen, d.h. sie haben die Pflicht, sich über alle Prüfungsangelegenheiten zu informieren.

Besonders wichtig ist die Informationspflicht über Anmelde- und Prüfungstermine sowie über weitere Prüfungsregelungen wie z.B. die genaue Ausgestaltung der Prüfungen.

Ferner erstreckt sich die Informationspflicht über die in einer Prüfung erlaubten Hilfsmittel. Mitteilungen darüber ergehen durch Aushang.

Die Benutzung unerlaubter Hilfsmittel hat erhebliche Konsequenzen: Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Mitführen nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.