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Taschenrechner in Klausuren des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Für die Prüfungen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften legen die Prüferinnen und Prüfer fest, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Darunter kann auch ein Taschenrechner sein. Taschenrechner werden nicht gestellt, sondern sind selbst mitzubringen. Schließt Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer die Benutzung eines Taschenrechners aus, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie den Taschenrechner in der Prüfung auch nicht benötigen.
Die folgenden Hinweise zu Taschenrechnern in Klausuren gelten für den Fall, dass Ihre Prüferin bzw. Ihr Prüfer einen einfachen Taschenrechner als erlaubtes Hilfsmittel angibt.
Damit ist ein Rechner gemeint, der
... nicht programmierbar und nicht grafikfähig ist,
... ein einzeiliges oder zweizeiliges Display mit einer Ein- und einer Ausgabezeile
... und keine alpha-numerische Tastatur hat,
... aber Funktionstasten (z.B. zur Berechnung von Logarithmen oder Potenzen) haben darf.
Beachten Sie: Diese Spezifikation bedeutet, dass die meisten von Ihnen den alten Schultaschenrechner nicht weiter benutzen dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich einen einfachen Taschenrechner bereits zu Beginn des Studiums zu kaufen, um sich mit seiner Benutzung vertraut zu machen.