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Beschluss
15. April 2024 : Ausführungsregelung zu §3a der Prüfungsordnung B.Sc. Wiwi
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. April 2024 Folgendes beschlossen:
Aufgrund der nach dem Auslaufen der Corona-Sonderregelungen aufgetretenen Durchführungsprobleme bei der Anwendung des §3a der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang "Wirtschaftswissenschaft" beschließt der Prüfungsausschuss, dass die Prüfung, ob die erforderlichen Leistungspunkte erreicht wurden, bis auf Weiteres erst nach dem 3. Fachsemester durchgeführt wird. Dementsprechend können die 10 ECTS in "Mathematik für die Wirtschaftswissenschaft" ggf. auch noch im 3. Fachsemester erbracht werden.