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Zugang
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie bei Nutzung der Räume geltende Sicherheitskonzepte.
Der PC-Pool im Gebäude 47 (Katharinenstraße 1-3) ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag - Freitag
8:00 - 22:00 Uhr.
Sprechstunde
Mo.: 10:00 - 12:00 Uhr
Di.: entfällt bis auf Weiteres
Mi.: 11:00 - 13:00 Uhr
Do.: entfällt bis auf Weiteres
Mo.: 8:00 - 16:00 Uhr
Di.: 8:00 - 16:00 Uhr
Mi.: 8:00 - 16:00 Uhr
Do.: 8:00 - 16:00 Uhr
Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
PC-Pool-Zugang
Der Zugang zu den PC-Räumen (ehemals CIP-Pool) wurde auf die Campuscard umgestellt. Ein Zugang für Studierende ist ausschließlich mit registrierter Campuscard möglich! Der Zugang mittels der alten PC-Pool-Zugangskarte ist nicht mehr möglich.
Registrierungsmöglichkeiten mit der Campuscard
Um Zugang zu den PC-Räumen zu erhalten, muss die Campuscard registriert werden (https://zks.uos.de).
Zur Registrierung wird die Benutzerkennung des Rechenzentrums (Stud.IP, MyUOS, Webmail) benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail etwa 1 Stunden dauern kann! Sollte ihre Karte nach diesem Zeitraum noch immer nicht funktionieren, kontaktieren Sie uns bitte.
Kartenrückgabe
Die Rückgabe der alten PC-Pool-Zugangskarte kann in den Sprechstunden der EDV-Betreuung, aber auch per Post erfolgen. Bitte senden Sie hierfür die Karte zusammen mit einem ausgefüllten Rückgabeformular an folgende Adresse:
Universität Osnabrück
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
EDV-Betreuung
Gebäude 22 / Raum E32
Heger-Tor-Wall 14
49078 Osnabrück
Bitte beachten Sie, dass für auf dem Postweg verloren gegangene Karten kein Pfand zurückerstattet wird!
Benutzeranmeldung an den Rechnern
Zur Anmeldung an den Rechnern der PC-Räume in der Katharinenstraße und in der Bibliothek wird die Benutzerkennung des Rechenzentrums (Studip, MyUOS, Webmail) benötigt. Die Anmeldung ist ausschließlich immatrikulierten Studierenden der Universität Osnabrück mit gültiger Zugangsberechtigung sowie unter Anerkennung der Nutzungsordnung erlaubt.
Darüber hinaus können Dozenten für Sonderveranstaltungen mit Nicht-Studierenden ein Kurs-Login zur Benutzeranmeldung beim Rechenzentrum beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das Rechenzentrum.
Zugangsordnung
Für die EDV-Einrichtungen zur Studentenausbildung in den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften, Erziehungs- und Kulturwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften und Rechtswissenschaften.
§ 1 Rechtsgrundlage
Diese Nutzungsordnung gründet auf Ziffer 3 der Rahmennutzungsordnung für EDV-Einrichtungen der Fachbereiche und zentralen Einrichtungen der Universität Osnabrück, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, 1/1995.
§ 2 Begriffsbestimmung
(1)EDV-Einrichtungen im Sinne dieser Ordnung sind Rechnersysteme, Einrichtungsbestandteile, Netzkomponenten und Peripheriegeräte sowie die bereitgestellte Software.
(2)Technische Betreuer im Sinne dieser Ordnung sind der Rechnerbetriebsbeauftragte des Fachbereichs und die ihm zugeordneten studentischen Hilfskräfte. Der benannte Personenkreis wird durch einen gesonderten Aushang in den Rechnerräumen spezifiziert.
(3)Nutzungsberechtigte im Sinne dieser Ordnung sind Hochschullehrer, Mitarbeiter und Studierende der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften sowie Erziehungs- und Kulturwissenschaften. Durch Erteilung einer Benutzungserlaubnis wird der Nutzungsberechtigte zum (legitimierten) Nutzer. In begründeten Einzelfällen ist auch Mitgliedern anderer Fachrichtungen eine Benutzungserlaubnis zu gewähren.
§ 3 Benutzungserlaubnis
(1)Die Benutzungserlaubnis ist mit entsprechendem Formvordruck schriftlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises und eines gültigen Studentenausweises zu beantragen. Bei Ausgabe einer Zugangskarte für besonders gesicherte Systembereiche wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
(2)Die Benutzungserlaubnis erlischt durch Ausscheiden des Nutzers aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten oder durch längerfristigen Nichtgebrauch der Nutzungsmöglichkeit (zwei Semester).
§ 4 Standort und Öffnungszeiten
Die bereitgestellten EDV-Einrichtungen befinden sich in den Räumen E02, E03, und E04 des Gebäudes 47 in der Katharinenstraße 3. Die Nutzung ist werktags in der Zeit von 8.00 bis 22.00 Uhr möglich.
Während der Belegung der Räume durch Kursveranstaltungen ist keine Einzelnutzung im jeweiligen Raum zulässig. Der Zugang kann zu Wartungszwecken und in der vorlesungsfreien Zeit weiter eingeschränkt werden.
§ 5 Widmung und Haftungsausschluß
Die EDV-Einrichtungen dienen zur studienbegleitenden, selbstgesteuerten oder angeleiteten Ausbildung von studentischen Nutzern. Ein kommerzieller oder studienfremder Einsatz dieser Einrichtungen ist unzulässig. Die technischen Betreuer haften nicht für Schäden, die den Nutzern aus der Verwendung der bereitgestellten Rechenanlagen entstehen, insbesondere nicht für mangelnde Verfügbarkeit der Einrichtungen, fehlerhafte Rechnergebnisse oder Beschädigung von Dateien und Datenträgern.
§ 6 Grundlagen der Benutzung
Die EDV-Einrichtungen sind vom Nutzer (im eigenen Interesse) pfleglich zu behandeln. Bedienungshinweise, allgemeine Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung sind zu beachten. Zur schnellen Behebung von Fehlfunktionen der Rechnerarbeitsplätze sollten bei der Benutzung entdeckte Mängel unverzüglich den technischen Betreuern mitgeteilt werden. Eigene Maßnahmen zur Störungsbeseitigung sind zu unterlassen. Nach Beendigung der Benutzung ist der verwendete Rechner abzuschalten. Nicht mehr benötigte Ausdrucke und Aufzeichnungen sind zu entfernen. Verbleiben keine weiteren Nutzer im Rechnerraum, sind ggf. geöffnete Fenster zu schließen und das Licht zu löschen.
§ 7 Schwerwiegende Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Als besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Nutzungsordnung gelten:
1.vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung der EDV-Einrichtungen
2.Entwenden von Bestandteilen der EDV-Einrichtungen
3.Manipulation oder Löschung der von den technischen Betreuern erstellten Systemkonfiguration bzw. Softwareinstallation
4.Einschleusen von Personen ohne gültige Benutzungserlaubnis
5.Störung und Manipulation des Netzverkehrs
6.Kommerzielle oder rechtswidrige Nutzung der EDV-Einrichtungen
7.Ausspähen, Verwenden oder Weitergeben von Netzkennungen und Paßworten
8.Installation eigener bzw. fremder Software auf den bereitgestellten Rechnern
9.vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Verschwendung von Ressourcen der EDV-Einrichtungen
10.Verzehr von Lebensmitteln und Getränken sowie Rauchen in den Rechnerräumen und den übrigen den Nutzern zugänglichen Gebäudeteilen
11. Wiederholtes Nichtbefolgen von Anweisungen der technischen Betreuer
§ 8 Sanktionen
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsordnung werden von den technischen Betreuern der EDV-Einrichtungen angemessene Sanktionen verhängt. Je nach Gewicht des Verstoßes kommen Einschränkungen bzw. zeitweiser Entzug der Benutzungserlaubnis in Betracht. Gegen die Maßnahme kann beim Rechnerbetriebsbeauftragten Widerspruch eingelegt werden. Davon unbeschadet werden bei strafrechtlicher Relevanz des Vorfalls die zuständigen Ermittlungsorgane der Staatsanwaltschaft informiert. Der Nutzer haftet zudem entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften für den von ihm verursachten Schaden.