Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland

 

 

Wenn Sie einen Teil Ihres Studiums im Ausland absolvieren wollen oder bereits absolviert haben, und sich die dort erbrachten Prüfungsleistungen anrechnen lassen möchten, haben Sie die Möglichkeit, die Anrechnungsfähigkeit der im Ausland geplanten Kurse vorab prüfen zu lassen. Zuständig für die Vorab-Prüfung sind die jeweiligen Beauftragten der Fachgruppen BWL, VWL und Wirtschaftsinformatik. Für Module, die dem Bereich VWL zuzuordnen sind, führt das Fachgebiet Makroökonomik die Vorab-Prüfung durch. Bitte beachten Sie hierbei die folgenden Hinweise:

 

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur nach der Zusage (mit Bestätigungsnachweis) für einen konkreten Auslandsaufenthalt in Papierform oder online ein!

 

1. Für jedes vorab auf Anrechnungsfähigkeit zu prüfende Modul benötigen wir folgende Informationen:

  • Titel, Kursbeschreibung (Deutsch oder Englisch)
  • Vermittelte Lehrinhalte

  • Verwendete Literatur (z.B. gemäß Modulbeschreibung)

  • Angaben darüber, ob es sich um ein Kurs des Bachelor- oder des Masterstudiengangs handelt, und in welchem Studienjahr der Kurs dort vorgesehen ist

  • Anzahl der zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte.

Werden keine ECTS vergeben - etwa bei einer außereuropäischen Universität-, sind Angaben zum tatsächlichen Kursumfang (Dauer der einzelnen Sitzungen in Minuten sowie Anzahl der Sitzungen) zwingend erforderlich!

 

 2. Wenn Sie sich einen Kurs des Bachelorstudiums für den Masterstudiengang anerkennen lassen wollen, so sind folgende Voraussetzungen zusätzlich als erfüllt nachzuweisen:

  • Der Bachelorstudiengang der ausländischen Universität umfasst einen Zeitraum von mindestens vier Jahren.

  • Der anzuerkennende Kurs ist Bestandteil des Lehrprogramms des vierten Studienjahres.

 

 3. Die beigefügten Kursunterlagen müssen hinreichend detailliert sein, so dass wir uns ein Bild über den Inhalt der anzurechnenden Kurse sowie die Tiefe, mit der die Inhalte behandelt werden, machen können. Andererseits ist es aber auch NICHT HILFREICH, wenn Sie uns alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie auf der Website finden.

 

4. Neben den Kursinformationen benötigen wir von Ihnen ein bereits vorausgefülltes.
     Formular zur Vorabbestätigung der Anrechnung

 

5. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen, rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor etwaigen Deadlines, in geordneter und üblicher Weise in Papierform im Sekretariat  des Fachgebiets (Rolandstraße 8) ein. Alternativ können Sie die Unterlagen auch als pdf-Datei per E-Mail schicken (bitte keine Einzeldateien schicken!). Ihr Ansprechpartner ist Herr Julian Meyer: julian.meyer@uni-osnabrueck.de .

 

6. Das ergänzte und unterschriebene Formular zur Bestätigung der Anrechnungsfähigkeit wird Ihnen dann in gescannter Form per E-Mail vom Studiendekanat zugesendet.